Gesellschaft für Arbeit und Soziales (GefAS) e.V.
Ein gemeinnütziger und mildtätiger Sozialverein
Unter dem schützenden Dach von GefAS e.V. vereinen sich die Tafel, die Soziale Küche, die Freiwilligenagentur sowie das herzliche Mehrgenerationenhaus mit dem Familienzentrum und der Seniorenakademie. Hier entstehen zahlreiche Projekte, die Menschen zusammenbringen und Gemeinschaft fördern
Offener Brief der GefAS an fachliche und politische Entscheidungsträger im Landkreis Oder-Spree
Erkner, 12.12.2024
Wenn es um Tafeln geht, geht es um Menschen
Bis Oktober 2024 wurden die Tafeln im Landkreis Oder-Spree mehr als 80.000 Mal von bedürftigen und sozial benachteiligten Menschen, insbesondere auch Älteren, aufgesucht, um günstig Lebensmittel zu erhalten. Was für eine Zahl, die Armut im Landkreis deutlich sichtbar macht. Die Tafeln der Gesellschaft für Arbeit und Soziales (GefAS) in Beeskow, Erkner, Fürstenwalde und in Storkow sind mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterwegs, die Bereitstellung der Lebensmittel an allen Tagen (auch an Wochenenden und Feiertags) zu organisieren. Von Montag bis Sonnabend werden die Lebensmittel dann an die Menschen ausgegeben, großartiges wird dabei geleistet.
Wir sind sehr dankbar über den Antrag der Linken an den Kreistag am 08.05.2024, die Tafeln jeweils pauschal mit 10.000,00 € im Jahr zu unterstützen. Durch Einwände von zwei Abgeordneten und der Verwaltung wurde aus der pauschalen Zuwendung eine Fehlbedarfsfinanzierung. GefAS stellte entsprechende Anträge mit einem Finanzierungsplan und schon kam die erste Nachforderung von 18 Punkten zur Erklärung des Fehlbedarfes vom Landkreis.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Sichtung der eingegangenen Unterlagen zu den Tafelanträgen für das Jahr 2024 bitte ich um Nachreichung folgender Informationen bzw. Unterlagen:
- Bitte teilen Sie mit, zu welchem Anteil Sie Ihre Gesamtausgaben aus öffentlichen Mitteln bestreiten und ob die im Finanzierungsplan genannten Personen jeweils weitere Leistungen erhalten. Diese Informationen fehlen noch im Finanzierungsplan.
- Aktuelle Arbeitsverträge des festangestellten Personals bitte nachreichen.
- Welche konkreten Tätigkeiten übt Frau Schneider als Tafelkoordinatorin aus?
- Wie viele ehrenamtliche Personen sind in den Tafeln jeweils eingesetzt?
- Bitte reichen Sie eine Kalkulation der Aufwandsentschädigungen zu den jeweiligen ehrenamtlichen Personen ein.
- Wie viele Kraftfahrzeuge (KFZ) werden für die Tafelarbeit jeweils genutzt?
- Wofür werden die KFZ jeweils genutzt?
- Bitte Versicherungsnachweis der KFZ jeweils einreichen, aus dem die Kosten hervorgehen.
- Bitte Fahrtenbücher für jedes der KFZ aus 2023 einreichen.
- Bitte eine Kalkulation der Treibstoffkosten anhand der gefahrenen Kilometer und des Verbrauchs je KFZ einreichen.
- Bitte schlüsseln Sie die kalkulierten Reparaturkosten für jedes KFZ nach der jeweiligen Tafel auf.
- Was genau fällt unter die Ausgabeposition 2.9 „Kühltechnik“?
- Bitte reichen Sie eine aufgeschlüsselte Kalkulation der Miet-, Strom und Heizkosten zu den jeweiligen Tafeln ein.
- Bitte reichen Sie die Kalkulation für die Position Nr. 2.19 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ein.
- Wofür ist die Glasversicherung in der Tafel Storkow erforderlich?
- Was sind die Inhalte der Schulungen für den BFD in den Tafeln Fürstenwalde und Erkner?
- Wofür wird die Haubenspülmaschine und der Gasherd in der Tafel Erkner benötigt?
- Warum werden die Ausgaben für Mitarbeitende der Sozialküche und der Möbelkammer im Finanzierungsplan der Tafel Erkner mit aufgenommen? Sind für diese auch Ausgaben in anderen Positionen des Finanzierungsplanes anteilig enthalten?
Bitte reichen Sie die Unterlagen und Informationen spätestens bis zum 30.08.2024 nach. Ich danke Ihnen für die Mühe vorab.
Freundliche Grüße
im Auftrag
Landkreis Oder-Spree“
Nach Beantwortung aller Fragen gab es infolge noch dreimal Rückfragen der Kreisverwaltung, Aufgaben für zwei Buchhalterinnen für mehrere Tage. Wollten die Abgeordneten mit ihrer Forderung des Fehlbedarf-Nachweises tatsächlich einen derartigen bürokratischen Aufwand auslösen?
Die Forderungen der Kreisverwaltung sind ein bürokratisches Monster!
Das passt gut zum 4. Bürokratieentlastungsgesetz, das ab 01.01.2025 in Kraft getreten ist.
In der Kreistagssitzung am 04.12.2024 konnten wir weder bei leitenden Mitarbeitern der Kreisverwaltung noch durch Abgeordnete für die unsinnigen Forderungen der Kreisverwaltung Verständnis bekommen.
Bis zum heutigen Tage haben die Tafeln keinen Cent des Landkreises für die Weiterführung ihrer aufopferungsvollen Arbeit erhalten, obwohl die erhebliche Zunahme der Tafelnutzerinnen und Nutzer bekannt sind.
Nicht nur die Verantwortlichen der GefAS, vor allem auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln empfinden, dass ihr außerordentliches zivilgesellschaftliches Engagement zur Armutsbekämpfung im Landkreis missachtet und untergraben wird.
Siegfried Unger
Vorstand der GefAS
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